Wie wird der Beitrag berechnet?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag für die
private Krankenversicherung nicht in Abhängigkeit zum Einkommen, und zwar
als pauschaler Prozentsatz des monatlichen Einkommens, erhoben, sondern für
jeden Versicherungsnehmer individuell ermittelt. Dabei basiert die
Ermittlung der Beitragshöhe auf einer risikogerechten Kalkulation, wobei als
Risiko die Kosten zu verstehen sind, die der Versicherte voraussichtlich
verursachen wird. Ausschlaggebende Faktoren für die Beurteilung des
Risikopotenzials sind das Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers,
sein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, der von ihm gewünschte
Leistungsumfang sowie weitere persönliche Faktoren. Der Leistungsumfang
wirkt sich dahingehend auf das Risikopotenzial aus, als dass die
Wahrscheinlich der Kostenverursachung
steigt, je mehr Leistungen abgesichert und voraussichtlich auch in Anspruch
genommen werden. Der Gesundheitszustand nimmt insofern Einfluss auf die
Beitragshöhe, als dass die PKV die Möglichkeit hat, ein erhöhtes Risiko,
beispielsweise bei bestimmten Vorerkrankungen, durch das Erheben von
Risikozuschlägen auszugleichen, die Absicherung einzelner Leistungen, die im
Zusammenhang mit der Vorerkrankung stehen, auszuschließen oder den Antrag
gänzlich abzulehnen. Eine wichtige Rolle spielt zudem das Alter des
Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Dies hat den Hintergrund, dass
sich die Beiträge für die private
Krankenversicherung aus einem Risiko- und an einem Sparanteil
zusammensetzen. Der Risikoanteil dient dazu, die aktuell verursachten Kosten
abzudecken, der Sparanteil wird zur Bildung von Alterungsrückstellungen
verwendet. Alterungsrückstellungen werden gebildet, um das Risiko von
höheren Kosten im Alter zu minimieren und die Beiträge so weitestgehend
stabil zu halten. Verursacht der Versicherte im Alter höhere Kosten als
durch seine Beiträge abgedeckt sind, wird diese Differenz durch Entnahmen
aus den Alterungsrückstellungen ausgeglichen. Ist der Versicherte bei
Vertragsabschluss jedoch bereits älter, verbliebt weniger Zeit für die
Ansparung der Alterrückstellungen, weshalb sein Beitrag dann höher ist.
Allerdings besteht in der PKV die
Möglichkeit, die Beitragshöhe durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung
zu senken, was bedeutet, dass der Versicherte einen Teil der Kosten selbst
trägt. Zudem bieten viele privaten Krankenkassen eine Art Rückvergütung an.
Hat der Versicherte während einer bestimmten Periode keine Leistungen in
Anspruch genommen und somit keine Kosten verursacht, erstattet die PKV einen
Teil seiner Beiträge zurück.

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Autor: admin
Datum: Montag, 19. Januar 2009 20:41
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Ein Kommentar

  1. 1

    Hallo in IE7 sieht dein Seiten Design irgendwie kaputt aus.

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