Im Vergleich zur GKV sind die Beiträge, die jeder Versicherte monatlich zu zahlen hat, in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängig.
Gesetzlich Versicherte zahlen einen festgesetzten Prozentsatz vom Gehalt, welcher direkt abgeführt wird. Als Obergrenze gilt die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung fließen mehrere Faktoren in die Bildung der Beiträge ein. Hinsichtlich dessen ist es zum Beispiel von Bedeutung, ob es sich um einen Mann oder um eine Frau handelt, welche Vorerkrankungen vorliegen, welcher Beruf ausgeübt wird, wie alt die Person ist und natürlich, welcher Tarif ausgewählt wird. In der privaten Krankenversicherung hat jeder die Wahl, was alles im Versicherungsumfang enthalten sein soll. So kann zum Beispiel auch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, auch diese wirkt sich senkend auf die Beiträge aus.
Prinzipiell richtet sich der Beitrag auch danach, wie viel die medizinische Versorgung des jeweiligen Versicherten in Anspruch nimmt. Meistens ist es so, dass hier weniger Kosten anfallen, wenn der Versicherte noch recht jung ist, im Alter steigen die notwendigen Aufwendungen eher an. Um auf Grund dessen den Beitrag nicht erhöhen zu müssen, legen private Krankenversicherungen hier Altersrückstellungen an. Konkret bedeutet dies, dass während der gesamten Versicherungslaufzeit regelmäßig Teile des Beitrags von der Versicherung angespart werden, um später den erwarteten Mehraufwand ausgleichen zu können. Vorteilhaft an dieser Form der Altersvorsorge ist auch, dass die Rückstellungen, die ja eine Kapitalanlage darstellen, auch verzinst werden, wodurch dem Versicherten Kapitalerträge zu Gute kommen. Anders als früher können Versicherte, die die Krankenversicherung wechseln möchten, die bereits angesparten Rückstellungen nun auch zu anderen Versicherungen mitnehmen. Durch diese Möglichkeit wird dem Versicherten mehr Flexibilität gewährt, für den Fall, dass es einmal dazu kommt, dass dieser die Krankenversicherung wechseln möchte.